Die Soko21 ist wieder ein Content-Feuerwerk. Um den Überblick zu behalten, haben hier alle Beiträge im Überblick zusammengefasst.
Welche neuen Änderungen gibt es im NetzDG für Betroffener digitaler Gewalt? In welchem Verhältnis steht das NetzDG zum Digital Services Act und welche Auswirkungen hat dies für Betroffene? Anna Wegscheider beleuchtet diese Fragen in ihrem Vortrag. Artikel vollständig lesen
Das deutsche Telemedienrecht gehört zu den unangefochtenen Evergreens des datenschutzrechtlichen Regulierungszirkus. Allein die (Nicht-) Umsetzung des Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL (RL 2002/58/EG) und das diesbezügliche jahrelange Hin und Her zwischen Politik, Literatur, Aufsichtspraxis und Rechtsprechung liefert Stoff für endloses Kopfschütteln. Am 20. Mai 2021 verabschiedete der Bundestag nun das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Es wird am 01. Dezember 2021 zusammen mit dem neuen Telekommunikationsgesetz in Kraft treten. Mit dem TTDSG kommt aber nicht nur (endlich) eine Umsetzung des Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL. Es gibt darüber hinaus einen Einblick in das aktuelle regulatorische Klima der deutschen Datenschutzpolitik. Exemplarisch dafür sind die zunächst gestrichene und dann doch in § 26 TTDSG aufgenommene Regelung zu Personal Information Management Services (PIMS, dazu unter I.) sowie der Verzicht auf begriffliche Konkretisierungen zu den Begriffen der Speicherung und des Zugriffs im erforderlichen Umfang in § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (dazu unter II.). Beides erlaubt einen Einblick in die deutschen digitalpolitischen Positionen im (ebenfalls) seit dem 20. Mai 2021 laufenden Trilog betreffend die ePrivacy-Verordnung (dazu unter III.). Artikel vollständig lesen
Die Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland baut die Eingriffsbefugnisse von Polizei und Geheimdiensten fortlaufend aus – bis Karlsruhe sie wieder kassiert. Im Zentrum der rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskussion stehen dabei die Kompetenzen zur Überwachung von (verschlüsselter) Telekommunikation und der Nutzung neuer Technologien, z.B. zur Auswertung großer Datenmengen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung wichtige Leitplanken anhand des Grundrechtsschutzes, insbesondere bezüglich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und des extraterritorialen Grundrechtsschutzes gesetzt. Der Beitrag zeichnet die wesentlichen Argumente der Rechtsprechung anhand der Entscheidungen zum BND-Gesetz und zur Antiterrordatei nach. Die jüngst verabschiedete „Quellen-TKÜ-Plus“ wird einer kritischen Würdigung unterzogen. Abschluss bildet ein Ausblick unter Berücksichtigung des Entwurfs zum Artificial Intelligence Act. Artikel vollständig lesen
Im Rahmen des neuen EU-Gesetzespakets zum „digitalen Verbraucherrecht“, dem „EU New Deal for Consumers“, das das Verbraucherschutzrecht modernisieren soll, müssen sich Unternehmen auf zahlreiche neue Pflichten sowie damit verbundene schärfere Strafen für Verstöße gegen das Verbraucherrecht einstellen, darunter hohe Bußgelder im Stil der DSGVO. Der New Deal for Consumers umfasst nach allgemeinem Verständnis die sogenannten Digital Content-, Sale of Goods- sowie die Omnibus-Richtlinie. Der Druck auf Unternehmen, sicherzustellen, dass sie das Verbraucherrecht einhalten, wird größer sein denn je. Es ist daher höchste Zeit, sich mit den Inhalten dieses Gesetzespakets auseinanderzusetzen, da einige der neuen Regelungen bereits ab Januar 2022 zur Anwendung kommen werden. Unser Podcast zum „EU New Deal for Consumers“ soll einen ersten hilfreichen Überblick über die vielen neuen Regelungen verschaffen und Anstoß geben, sich mit den für Sie relevanten Teilen des Pakets näher zu befassen. Artikel vollständig lesen
Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag für einen Digital Services Act vorgelegt. Ziel ist es, die Haftung und Verantwortung von Diensteanbietern der Informationsgesellschaft neu zu regeln und damit der zunehmenden Rechtszersplitterung im digitalen Binnenmarkt zu begegnen. Die gegenwärtig in der E-Commerce-Richtlinie enthaltenen Haftungsprivilegien für Diensteanbieter sollen erhalten bleiben, aber in den Digital Services Act transferiert werden. Ferner sind zahlreiche Sorgfalts-, Berichts- und Transparenzpflichten „für eine transparente und sichere Online-Umgebung“ vorgesehen. Der Vortrag stellt den Verordnungsentwurf vor und konzentriert sich sodann auf vier Aspekte: die Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern der Informationsgesellschaft, den Adressatenkreis, die Regelungsvorschläge zur Streitbeilegung sowie die Pflichten sehr großer Online-Plattformen. Artikel vollständig lesen
Herzlich willkommen zur Telemedicus Sommerkonferenz 2021. Es ist das zweite und hoffentlich letzte Jahr in Folge, dass wir uns nicht persönlich im sonnigen Berlin zusammenfinden, sondern uns aufs Digitale beschränken müssen – und dabei zugegebenermaßen den Begriff der „Konferenz” bis an die Auslegungsgrenze strapazieren müssen.
Auch dieses Jahr besteht die Sommerkonferenz nicht wie gewohnt aus bunten und abwechslungsreichen Live-Vorträgen, sondern einem – nicht weniger bunten und abwechslungsreichen – Strauß verschiedenster Beiträge, die wir im Laufe der nächsten Woche in unserem Blog veröffentlichen.
Dabei steht die Sommerkonferenz 2021 ganz im Zeichen der Neuerungen: Auch wenn die Pandemie vielen Plänen einen Strich durch die Rechnung gemacht hat, das Recht der Informationsgesellschaft entwickelt sich weiter rasant weiter. Vom Urheberrecht über Verbraucherschutz bis zum Datenschutzrecht – in nahezu allen Rechtsbereichen gab es in den vergangenen zwei Jahren grundlegende Veränderungen. Zusammen mit unseren Speaker-Autor:innen wollen wir diese in der kommenden Woche näher beleuchten.
„Wir” meint neben dem Team von Telemedicus auch das Weizenbaum Institut, das gemeinsam mit uns die Sommerkonferenz veranstaltet und ohne dessen Unterstützung auf allen Ebenen es keine Sommerkonferenz geben würde.
Neben dem Team vom Weizenbaum Institut bedanken wir uns auch bei vielen anderen Menschen: Allen Speaker-Autor:innen, die die Sommerkonferenz mit Leben und Inhalt füllen; unseren Sponsoren, die uns teils seit Tag eins der Sommerkonferenzen unterstützen; und natürlich unserem Orga-Team, allen voran Marlene Manich, Jonas Kunze, Hans-Christian Gräfe, Jens Milker, Fabian Rack und Fritz Pieper.
Wir freuen uns auf eine Woche voller spannender Beiträge und danach auf ein baldiges Wiedersehen – live und völlig analog.
Morgen, am 10. Juli 2021, ist es soweit! Die Telemedicus Sommerkonferenz startet. Die #soko21 findet dieses Jahr wieder digital und eine Woche lang statt – vom 10. bis 16. Juli. Wir freuen uns auf spannende Beiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten – mal als Blogpost, mal als Videovortrag oder im Podcastformat!
Die Telemedicus Sommerkonferenz wird ab dem 10. Juli 2021 starten und digital stattfinden. Thematisch soll es primär um neue Regulierung drehen, es werden aber auch weitere Themen der digitalen Zukunft adressiert.